Buchführung gemäß § 6 Abs.3 und 4 StBerG
Entsprechend Ihrem Bedarf übernehme ich den Zahlungsverkehr, das Rechnungs- und Mahnwesen sowie die Erstellung der Kassenbücher.
Darüber hinaus verarbeite und buche ich Ihre Belege. Sie und Ihr Steuerberater haben 24 Stunden am Tag vollen Zugriff auf ihre vollständigen Buchhaltungsdaten sowie das Berichtswesen. Das DATEV Archivsystem bietet dabei ein Höchstmaß an Datensicherheit.